Hiroshima mahnt!

06.08.2019: Mahn- und Gedenkaktion am Dienstag, 6. August von 21 bis 23 Uhr auf der Museumsbrücke in Nürnberg

Am 6. August 1945 ging eine US-amerikanische Atombombe auf die japanische Stadt Hiroshima nieder. Am 9. August folgte der Abwurf einer US-amerikanischen Atombombe auf die Stadt Nagasaki. Alljährlich am 6. August erinnern sich deshalb weltweit Menschen an die hunderttausenden Opfer von Atombombentests, u.a. auf den französischen Atollen Moruroa und Fangataufa und auf dem marshallesischen Atoll Bikini. In Nürnberg gedenken seit Jahrzehnten am Aktionstag VertreterInnen verschiedener Menschenrechtsgruppen der Opfer und ihrer Angehörigen.
Wir möchten diesmal einen Schwerpunkt setzen, denn Anfang August wird der INF-Vertrag "auslaufen". Die USA haben vor 6 Monaten formell gekündigt, Russland hat daraufhin den Vertrag suspendiert, und keiner hat in der Zwischenzeit die Initiative ergriffen, diesen für unsere Sicherheit essentiellen Vertrag zu erhalten.

Erinnern wir uns: Vor 35 Jahren demonstrierte die Friedensbewegung massenhaft gegen die atomare Zuspitzung, die Aufstellung von zielgenauen Mittelstrecken-Atomraketen in Ost und West. Mit Erfolg, denn durch den INF-Vertrag von 1988 wurden ALLE derartigen Waffen auf beiden Seiten verboten und unter gemeinsamer Kontrolle abgerüstet! Aufgrund beidseitiger, ungeprüfter Vorwürfe soll diese Grundlage unserer Sicherheit jetzt wegfallen. Damit wird ein brandgefährliches atomares Wettrüsten in Europa wieder möglich! Das darf nicht sein! Unsere Forderung war und ist "Nie wieder Hiroshima!"

Treffpunkt für die öffentlich zugängliche Veranstaltung ist die Museumsbrücke zwischen Lorenzkirche und Hauptmarkt in Nürnberg. Wir freuen uns über MitstreiterInnen!

Zeit: 21 bis 23 Uhr

Es spielt live auf dem Chapman-Stick der US-amerikanische Musiker Eliah Levy. Dazu gibt es Texte von Atomtestopfern und Infos zum INF-Vertrag.

Der Gedenktag hat für die Pazifik-Infostelle eine besondere Bedeutung. Wir sehen uns in der Verflichtung, für die Rechte der an den gesundheitlichen Spätfolgen der Tests leidenden Pazifik-Insulaner hier in Deutschland einzutreten. Zwar wurde im Jahr 2010 (mit Erweiterungen im Dezember 2018) das „Loi Morin“ in Frankreich verabschiedet. Es sieht Entschädigungszahlungen vor für die Menschen in Algerien und in Französisch-Polynesien, die von den Atomtests zwischen dem 2. Juli 1966 und 31.12.1998 betroffen waren. Entschädigungen sollen geleistet werden für die Opfer von 23 Krankheiten, die auf radioaktive Verstrahlung zurückzuführen sind.
Das Gesetz birgt jedoch Einschränkungen, was die Ersterkrankung und deren Folgeerkrankungen angeht " pour être retenue comme maladie radio-induite, la maladie figurant sur cette liste dont est atteint le demandeur doit avoir atteint directement l’organe concerné et non être issue de métastases secondaires provenant d’une maladie ne figurant pas sur cette liste parce que non radio-induite ".

Entschädigt werden die an den Tests beteiligten Personen UND ihre Nachfahren, wenn diese an eine der 23 Krankheiten leiden. Wenn die Testarbeiter bereits an einer der 23 Krankheiten gestorben sind, bekommen die Nachfahren die Entschädigungszahlung.

Zwischen 2010 und 2017 haben 145 Personen auf Entschädigungen geklagt, 11 Klagen wurden bewilligt. Vom 01.01.18 bis 31.01.19 gab es 100 Klagen, 75 wurden bewilligt.