Our Ocean, our Future

04.09.2017: Call to action: Ziele nach der Ozeankonferenz

Wesentlichen Inhalte des Handlungsaufrufs „Our Ocean, Our Future“ (Zusammenfassung):

Die UN-Mitgliedstaaten rufen alle Akteure dazu auf, die Ozeane, Meere und maritimen Ressourcen zu erhalten und nachhaltig zu nutzen. Dazu fordern sie in ihrem Handlungsaufruf die Einleitung von dringlichen Maßnahmen in folgenden Bereichen:

a) Koordinierte Maßnahmen zur Umsetzung von SDG14 unter Berücksichtigung der Querverbindungen zu anderen Zielen für nachhaltige Entwicklung.

b) Ausbau von Kooperation, Politikkohärenz und Koordination auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene.

c) Förderung von Multi-Stakeholder-Partnerschaften, die neben staatlichen Akteuren auch Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft einbeziehen.

d) Sensibilisierung und Wissensaustausch zur natürlichen und kulturellen Bedeutung der Meere. e) Bildungsmaßnahmen zu Ozeanen, z.B. durch Einführung von Einheiten zu Meeresschutz in Schulen.

f) Erhöhung der Ausgaben für Forschung.

g) Verringerung der Meeresverschmutzung.

h) Verringerung und Vermeidung von Müll, u.a. durch nachhaltigen Konsum.

i) Erarbeitung von Langzeit-Strategien zur Verringerung der Nutzung von Plastik und Mikroplastiken.

j) Nutzung passender Management-Maßnahmen für bestimmte Gebiete, z.B. Meeresschutzgebiete.

k) Maßnahmen zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit, u.a. an den Klimawandel.

l) Stärkung nachhaltiger Fischereipraktiken.

m) Beendigung zerstörerischer Fischereipraktiken sowie illegaler und undokumentierter Fischerei.

n) Verbesserung der Dokumentierung und Nachverfolgbarkeit für Fischereiprodukte. o) Unterstützung für Kleinfischer in Entwicklungsländern.

p) Verhinderung und Abbau von Fischereisubventionen, die zu Überfischung beitragen.

q) Unterstützung nachhaltiger maritimer Wirtschaftszweige, u.a. im Bereich Fischerei, Tourismus, Aquakultur, Transport, Biotechnologie, erneuerbare Energien.

r - v) Maßnahmen und partnerschaftliche Zusammenarbeit zur Umsetzung von SDG14.

s) Beteiligung im von der UN-Generalversammlung eingerichteten Vorbereitungskomitee für ein rechtlich verbindliches Instrument unter dem Seerecht zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung maritimer Ressourcen außerhalb der Grenzen der nationalen Gerichtsbarkeit.

t) Weiterführung der im Rahmen der Konferenz bekanntgegebenen freiwilligen Beiträge zum Meeresschutz.

Der gesamte Text des Handlungsaufrufs in englischer Sprache: oceanconference.un.org/callforaction