Drohung mit Atomwaffen ist völkerrechtswidrig!

08.07.2026: Vor 30 Jahren stellte ein Gutachten des Internationale Gerichtshofs (IGH) in Den Haag fest: Die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen verstoßen generell gegen das Völkerrecht und im Besonderen gegen die Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts.

Lijon Eknilang in Berlin 2004

Am 8. Juli vor 30 Jahren veröffentlichte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag ein Gutachten über die Anwendung von Atomwaffen, das bis heute nicht genügend Beachtung gefunden hat und dessen Kernaussage lautet: Die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen verstoßen generell gegen das Völkerrecht und im Besonderen gegen die Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts.

Bei den öffentlichen Anhörungen des Gerichts im Herbst 1995 hatte auch Lijon Eknilang als Vertreterin der Marshall-Inseln Zeugnis abgelegt. Lijon Eknilang stammt vom Pazifik-Atoll Rongelap, das im Jahr 1954 vom Fall-out der US-amerikanischen Wasserstoffbombe „Castle Bravo“ (mit der tausendfachen Sprengkraft der Hiroshima-Bombe) schwerst radioaktiv verseucht worden war. Vor dem IGH berichtete Lijon Eknilang über die gravierenden Gesundheitsschäden der ehemaligen Rongelap-Bewohner, über Schilddrüsenkrebs, zahlreiche Todesfälle durch Leukämie und andere Krebserkrankungen, über Fehlgeburten und über extreme Missbildungen bei Neugeborenen.

Initiiert worden war das wegweisende Gutachten ab 1992 durch das World Court Project - einer internationalen zivilgesellschaftlichen Kampagne insbesondere der Internationalen Ärztevereinigung (IPPNW), der Juristenorganisation IALANA und dem IPB (International Peace Bureau), die einen Richterspruch zu der Frage herbeiführen wollten, ob angesichts der drastischen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt die Anwendung von Atomwaffen mit dem geltenden Völkerrecht vereinbar ist.

Der eingeschlagene juristische Weg führte zunächst über die Weltgesundheitsorganisation (WHO), deren Antrag der IGH jedoch aus formalen Gründen abwies. Im Laufe der weltweiten Kampagne des Friedensbündnisses, der sich insbesondere Vertreter der sog. blockfreien Staaten angeschlossen hatten, kam es 1994 zu einer Resolution der UN-Generalversammlung, um beim IGH die Prüfung der Völkerrechtsmäßigkeit des Einsatzes von Atomwaffen und der Androhung eines solchen zu beantragen.

Die am 8. Juli 1996 verkündete Entscheidung über die Völkerrechtswidrigkeit von Androhung und Gebrauch von Nuklearwaffen begründete der IGH vor allem mit den spezifischen Eigenschaften von Atomwaffen, aufgrund derer die wichtigsten Regeln des humanitären (Kriegs-) Völkerrechts nicht eingehalten werden könnten, denn danach muss

  • jeder Waffeneinsatz zwischen kämpfender Truppe und Zivilbevölkerung unterscheiden;
  • unnötige Grausamkeiten und Leiden müssen vermieden werden;
  • unbeteiligte und neutrale Staaten dürfen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

Im Richterspruch wird außerdem auf die völkerrechtliche Verpflichtung zu nuklearer Abrüstung hingewiesen. Stattdessen modernisieren und erweitern die Atomwaffenstaaten allerdings derzeit ihre nuklearen Arsenale erneut. Offen gelassen hat der IGH damals jedoch die Völkerrechtswidrigkeit eines Atomwaffeneinsatzes im Falle einer existenzgefährdenden extremen Notwehrsituation, die von einigen als Ausnahmesituation behauptet wurde. Trotz dieses Mankos war das Gutachten ein bedeutsamer Impuls für den Atomwaffenverbotsvertrag (AVV), der am 7. Juli 2017 von 122 (der 193) UN-Staaten verabschiedet wurde und inzwischen von 99 Staaten unterzeichnet ist.

Aus dem IGH-Gutachten von 1996 ergibt sich: Ein Staat, der über Atomwaffen verfügt und mit deren Einsatz droht, verstößt gegen geltendes Völkerrecht. Auch die nukleare Teilhabe Deutschlands und anderer NATO-Staaten beinhaltet eine Mit-Verantwortung für die Atomwaffen des Bündnisses. Aktivitäten der Teilhabestaaten - wie die jährlichen Manöver mit atomwaffenfähigen Systemen - sind ebenso wie die Bereithaltung von Atomwaffen durch die Atomwaffenstaaten als völkerrechtswidrige Drohungen zu werten.

Im Pazifik fanden vor 80 Jahren die ersten Atomwaffentests auf den Marshall-Inseln statt und vor 60 Jahren die ersten nuklearen Test-Explosionen in Mā'ohi Nui. Insgesamt 315 nukleare Explosionen wurden im insularen Pazifik durchgeführt - auf den Marshall-Inseln, in Kiribati, in Mā'ohi Nui/Französisch-Polynesien und auf Aborigine-Gebieten in Australien bei Maralinga, Emu Field und den vorgelagerten Monte-Bello-Inseln. Die gesundheitlichen, ökologischen und generationenübergreifenden Auswirkungen sind tiefgreifend und bis heute anhaltend.

Das Pazifik-Netzwerk setzt sich mit vielen weiteren Friedensorganisationen für die weltweite Ächtung aller Atomwaffen ein!

Vorstand des Pazifik-Netzwerks e.V.